Freiwilligendienste bei der AWO Odenwaldkreis
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) bei der AWO sind Freiwilligendienste im sozialen Bereich. Junge Menschen erhalten damit die Möglichkeit, sich zu engagieren und damit etwas für die Gesellschaft zu tun. Ein freiwilliger Einsatz fördert die Entwicklung der Persönlichkeit, bietet Orientierung auch bei der Berufswahl und vermittelt wichtige Kompetenzen für das weitere Leben.
Aktuelle Plätze finden Sie in unseren Stellenangebote. Sie können sich auch mit einer Initiativbewerbung in unserem Haus bewerben. Senden Sie diese Bewerbung bitte an.
Ein Freiwilligendienst bietet:
- Die Chance, sich einzubringen, sich zu engagieren und Verantwortung zu übernehmen.
- Erste wertvolle Erfahrungen in der Arbeitswelt.
- Umgang mit Menschen, die Unterstützung benötigen.
- Eine sinnvolle Möglichkeit, Wartezeiten zu überbrücken (z.B. Uni-Wartesemester).
- Eine Erfahrung fürs Leben und nicht zuletzt…
- eine Menge Spaß.
Arten des Freiwilligendienstes
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist die populärste Form der Freiwilligendienste innerhalb der AWO und besteht bereits seit mehr als 40 Jahren. Derzeit leisten rund 2.600 junge Freiwillige im Alter zwischen 15 Jahren und 27 Jahren ein FSJ bei den regionalen FSJ-Trägern der AWO.
Voraussetzungen
Das FSJ steht jungen Menschen, die bereits die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben bis zur Vollendung des 27. Lebensjahr offen. Je nach Bundesland wird es nach der neunten oder zehnten Klasse erreicht. In Hessen gilt hierzu der Abschluss der neunten Klasse.
Dauer des Einsatzes
Das FSJ bei der AWO dauert in der Regel über 12 Monate. Einsätze von 6 Monaten bis 18 Monaten sind auf Nachfrage ebenfalls möglich. In seltenen Ausnahmefällen, wenn ein besonderes Konzept vorliegt, gibt es die Möglichkeit, den Dienst auf 24 Monate zu verlängern. Das FSJ wird als Vollzeittätigkeit durchgeführt.
Sozialversicherung
Während des Einsatzes sind die Freiwilligen sozialversichert. Das heißt: Freiwillige sind in der gesetzlichen Unfall-, Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung abgesichert.
Taschengeld
Wie im BFD wird ein Taschengeld gezahlt und zum Teil andere Vergünstigungen angeboten. Die Höhe des Taschengeldes hängt von der Einsatzstelle und vom Einsatzbereich ab. Laut Gesetz dürfen monatlich max. 348 Euro gezahlt werden. Es können noch Verpflegung und in wenigen Fällen Unterkunft dazu kommen – oder es können entsprechende Geldersatzleistungen gezahlt werden. In der Regel besteht die Möglichkeit, mit einem FSJ-Ausweis vergünstigte Tarife im ÖPNV zu erhalten.
Kindergeld
Für Freiwillige im FSJ besteht Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Seminare und pädagogische Begleitung
Wie bei allen gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten gibt es im BFD das Angebot einer pädagogischen Begleitung und der Teilnahme an Seminaren. Diese pädagogische Begleitung erfolgt bei der AWO nach einer, auf die Bedürfnisse von jungen Freiwilligen zugeschnittenen, Rahmenkonzeption und nach abgestimmten Qualitätsstandards. Bei der Begleitung stehen dafür beim AWO Träger und in der Einsatzstelle feste Ansprechpersonen zur Verfügung, die die Freiwilligen bei ihrem Einsatz unterstützen und ihnen zur Seite stehen. Der Dienst in der Einsatzstelle orientieren wir dabei an den Lernzielen, die gemeinsam mit dem Freiwilligen vereinbart wurden.
Darüber hinaus werden während des Einsatzes Seminare absolviert. Für einen Einsatz von 12 Monaten sind 25 Seminartage vorgesehen. Es werden ein Einführungs-, ein Zwischenseminar- und ein Abschlussseminar durchgeführt, die jeweils mindestens 5 Tage dauern. Überdies gibt es weitere Zwischenseminare. Dauert das FSJ mehr als 12 Monate, erhöht sich die Zahl der Seminartage um mindestens einen Tag pro Monat. Ziel der Seminare ist es, soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln sowie das Bewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken.
Einsatzbereiche
Die Einsatzbereiche im FSJ bestehenvor allem im sozialen Bereich, bei dem es folglich um Menschen geht. Folgende Einsatzbereiche sind bei der AWO möglich: Familienzentrum, Heilpädagogische Tagesgruppe.
Bewerbung und weitere Informationen
Allen, die interessiert sind und sich bewerben möchten, gibt Frau Andrea Lust (siehe Kontakt oben) weitere Informationen. Aktuelle Plätze finden Sie auch unter der Kategorie „Karriere“.
Voraussetzungen
Der Bundesfreiwilligendienst steht allen offen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. In Hessen ist sie nach der neunten Klasse erreicht. Nach oben gibt es keine Altersgrenzen. Somit bietet der BFD für Ältere die erste geförderte Möglichkeit, sich im Rahmen eines Freiwilligendienstes zu engagieren.
Dauer des Einsatzes
Der BFD bei der AWO wird in der Regel über 12 Monate absolviert. Einsätze von 6 bis 18 Monaten sind auf Nachfrage ebenfalls möglich. In seltenen Ausnahmefällen, wenn ein besonderes Konzept vorliegt, gibt es die Möglichkeit, den Dienst auf 24 Monate zu verlängern. Jugendliche bis 27 Jahre absolvieren den BFD in einer Vollzeittätigkeit. Für Freiwillige über 27 Jahre besteht die Möglichkeit eines Einsatzes in Teilzeit, aber mit mehr als 20 Stunden in der Woche.
Sozialversicherung
Während des Einsatzes sind die Freiwilligen sozialversichert. Das heißt: Freiwillige sind in der gesetzlichen Unfall-, Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung abgesichert.
Taschengeld
Genauso wie im FSJ wird im BFD ein Taschengeld gezahlt und je nach Einsatzstelle werden zusätzlich andere Vergünstigungen angeboten. Die Höhe des Taschengeldes hängt dabei von der Einsatzstelle und vom Einsatzbereich ab. Laut Gesetz dürfen monatlich max. 348 Euro gezahlt werden. In der Praxis kann es weniger sein. Es gibt Vorgaben, wie ein angemessenes Taschengeld aussehen soll: Es darf den Höchstsatz nicht überschreiten. Das Taschengeld muss vergleichbar sein mit dem Taschengeld, dass andere Freiwillige in der gleichen Einsatzstelle bei vergleichbarer Tätigkeit erhalten. Bei einem Teilzeiteinsatz sollte das Taschengeld anteilig gekürzt sein.
Kindergeld
Für Freiwillige im BFD besteht Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Seminare und pädagogische Begleitung
Wie bei allen gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten gibt es im BFD das Angebot einer pädagogischen Begleitung und der Teilnahme an Seminaren. Diese pädagogische Begleitung erfolgt bei der AWO nach einer, auf die Bedürfnisse von jungen Freiwilligen zugeschnittenen, Rahmenkonzeption und nach abgestimmten Qualitätsstandards. Bei der Begleitung stehen dafür beim AWO Träger und in der Einsatzstelle feste Ansprechpersonen zur Verfügung, die die Freiwilligen bei ihrem Einsatz unterstützen und ihnen zur Seite stehen.
Die Teilnahme an Seminaren gehört zum Dienst. Für einen Einsatz von 12 Monaten sind 25 Seminartage vorgesehen, die in Blöcken absolviert werden. Ziel der Seminare ist es, soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln sowie das Bewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken. Im BFD sind mindestens fünf Tage politische Bildung vorgesehen. Dauert der Einsatz länger als 12 Monate, erhöht sich die Anzahl der Seminartage um jeweils einen Tag pro verlängertem Monat. Ist der Einsatz kürzer als 12 Monate, verringert sich die Anzahl der Seminartage hingegen um zwei Tage pro verkürzten Monat.
Einsatzbereiche
Die Einsatzbereiche im BFD sind ähnlich denen im FSJ, also im sozialen Bereich, bei dem es um Menschen geht. Im Gegensatz zum FSJ gibt es Einsatzstellen, bei denen handwerkliche, gärtnerische oder Versorgungstätigkeiten angeboten werden.
Folgende Einsatzbereiche sind möglich
AWO-Familienzentrum, Heilpädagogische Tagesgruppe, Altenwohn-und Pflegeheime Brensbach und Michelstadt.
Bewerbung und weitere Informationen
Für weitere Informationen hierzu oder Fragen zur Bewerbung kontaktieren Sie bitte Frau Andrea Lust (siehe Kontakt oben).
Die Unterschiede der beiden Dienste
- Nach der Vollzeitschulpflicht bis Vollendung des 27. Lebensjahres.
- Kein Teilzeiteinsatz möglich.
- Für alle Freiwilligen bis zum Alter von 25 Jahren Kindergeldanspruch.
- Teilweise Anerkennung des FSJ als zu erbringende Leistung in einer weiterführenden Ausbildung/ Studium.
- Offen für jedes Alter nach der Vollzeit-schulpflicht.
- Teilzeit ab 20 h pro Woche für Freiwillige ab 27 Jahre.
- Für alle Freiwilligen bis zum Alter von 25 Jahren Kindergeldanspruch.
- Anerkennung derzeit noch nicht geregelt.