Transparenz

Das Vertrauen unserer Mitglieder, Mitarbeitenden, Kunden, Spender*innen und der Öffentlichkeit liegt uns sehr am Herzen. Daher spielt das Thema Transparenz eine wichtige Rolle in unserem Selbstverständnis. Auf Grund dessen haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Damit verpflichten wir uns, eine Reihe von Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über unseren Kreisverband sowie dessen angegliederter Gesellschaft.

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Odenwaldkreis e.V

Transparenz

Das Vertrauen unserer Mitglieder, Mitarbeitenden, Kunden, Spender*innen und der Öffentlichkeit liegt uns sehr am Herzen. Daher spielt das Thema Transparenz eine wichtige Rolle in unserem Selbstverständnis. Aufgrund dessen haben wir uns der der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ angeschlossen. Damit verpflichten wir uns, eine Reihe von Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Auf dieser Seite möchten wir Sie über unseren Kreisverband informieren.

Michelstadt, im August 2024

Andreas Hennemann
Vorstandsvorsitzender AWO Kreisverband Odenwald e.V.

Oliver Hülsermann
Geschäftsführer AWO Kreisverband Odenwaldkreis e.V.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverband Odenwaldkreis e.V.

Stadtring 168
64720 Michelstadt

Gründungsjahr: April 1990

ITZ-Verantwortliche: Andrea Lust

Telefon: +49 6061 9792315
Fax: +49 6061 9792319

Kontakt:

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Organisationszielen
Satzung der Arbeiterwohlfahrt Satzung der Arbeiterwohlfahrt 01.09.2023 | 197,0 KiB

Stand: 21. Juni 2019

Rechtliche Verhältnisse Rechtliche Verhältnisse 28.08.2024 | 75,4 KiB
Geschäftstätigkeit Geschäftstätigkeit 27.08.2024 | 71,8 KiB
Organigramm Organigramm 29.08.2024 | 131,8 KiB

Stand: 29.08.2024

Verbandsstatus der Arbeiterwohlfahrt Verbandsstatus der Arbeiterwohlfahrt 01.09.2023 | 656,3 KiB

Stand: November 2021

AWO Governance Kodex AWO Governance Kodex 01.09.2023 | 1,4 MiB

Stand: 05.12.2020

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Der AWO Kreisverband Odenwaldkreis e.V. ist durch den Freistellungsbescheid des Finanzamt Michelstadt vom 07.08.2020, Steuernummer 33/250/62225, nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

Freistellungsbescheid Freistellungsbescheid 27.08.2024 | 152,1 KiB

Stand: 21.08.2023

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Vorstand:

Andreas Hennemann (Vorstandsvorsitzender)
Eva Heldmann (Stellvertr. Vorsitzende)
Rolf Wilkes (Stellvertr. Vorsitzender)

Beisitzer:
Helga Mader
Dr. Monika Giesen-Wiese
Denise Becke-Schlereth
Stefan Paul
Alexander Siebenlist
Filip Cizek

Besonderer Beauftragter (Geschäftsführung):

Oliver Hülsermann

Revisoren:

Wolfgang Zeißner
Marius Schmidt

5. Tätigkeitsbericht
Jahresbericht 2023 Jahresbericht 2023 27.08.2024 | 570,6 KiB

Stand: Februar 2024

6. Personalstruktur

Der AWO Kreisverband Odenwaldkreis e.V. beschäftigte in 2023 insgesamt 104 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Kreisverband waren zudem 2 FSJler/innen und 1 Kraft auf Basis des Bundesfreiwilligendienstes tätig.

Insgesamt leisteten 4 junge Menschen ihr Berufspraktikum, ihr Anerkennungsjahr bzw. ihr praktisches Studiensemester in unseren Einrichtungen.

7. Bilanz
Bericht zum Jahresabschluss Bericht zum Jahresabschluss 27.08.2024 | 2,4 MiB

zum 31. Dezember 2023

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Die Arbeiterwohlfahrt in Deutschland ist föderal aufgebaut. Zentralverband ist der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. Diesem gehören deutschlandweit 30 Landes- und Bezirksverbände an. Ein Landesverband existiert in Hessen nicht.

Hier gibt es einen Bezirksverband Hessen-Nord e. V. und einen Bezirksverband Hessen-Süde. V.

Der AWO Kreisverband Odenwaldkreis e. V. gehört dem Bezirksverband Hessen-Süd an.

 

10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Einzelspenden, die über 10% der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gab es in 2023 nicht.