Betreutes Wohnen
Das Betreute Wohnen (BeWo) richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen dem 16. und dem 21. Lebensjahr im Übergang zur Selbstständigkeit.
Vordergründig geht es um die Entwicklung einer eigenständigen Persönlichkeitsstruktur sowie um die Vorbereitung auf eine selbstständige Lebensführung außerhalb der Herkunftsfamilie und die Integration in Ausbildung und Beschäftigung.
Die Bereitschaft der jungen Menschen zur eigenverantwortlichen Lebensführung und zur Zusammenarbeit ist Grundvoraussetzung für die Einleitung des Betreuten Wohnens. Wir betrachten diese Bereitschaft auch als zentrales Element für den Hilfeverlauf und die Erreichung der Hilfeziele.
Die pädagogischen Fachkräfte im BeWo achten auf eine empathische, wertschätzende und auf Beteiligung sowie Autonomie ausgerichtete Beziehungsarbeit. Dafür werden bei einem Betreuungsschlüssel von 1:4 feste Bezugsbetreuungen gewährleistet.
Alltags- und Freizeitgestaltung:
Die Organisation des Alltags orientieren sich an den Notwendigkeiten und den Bedürfnissen des einzelnen jungen Menschen. Diese erhalten Unterstützung, Motivationshilfe und Anregungen hinsichtlich der Gestaltung ihres Alltags und bei der Auswahl adäquater Freizeitaktivitäten.
Schule und Ausbildung:
Die Unterstützung bei der Entwicklung einer schulischen und beruflichen Perspektive bezieht sich auf die Strukturierung des Tagesablaufs mit Lern- und Arbeitszeit, die Anbindung an außer- und innerschulische Lerninstanzen sowie die Begleitung und Hilfe in Bewerbungsverfahren.
Die pädagogischen Fachkräfte des BeWo kooperieren dafür mit der Schulsozialarbeit und den Lehrkräften an den entsprechenden Schulen.
Wohnen und Verselbständigung:
Das BeWo soll die jungen Menschen auf die Selbstständigkeit vorbereiten. Dazu werden ihnen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt; zum Umgang mit - und Antragswesen bei Ämtern, zu Konten und Steuern, zum Versicherungswesen, zu wohnungsbezogenen Themen wie Strom- und Telefon/ Internetanschluss, kalte und warme Mietkosten sowie ggf. im Kontakt zur Ausländerbehörde, dem BAMF oder Rechtsanwälten.
Bei der Aussicht auf ein Ende der Jugendhilfemaßnahme im BeWo und einem Übergang in eigenen Wohnraum werden die jungen Menschen bei der Wohnungssuche unterstützt. Die Vernetzung im Team der AWO Flexiblen Hilfen macht, nach Rücksprache und Genehmigung durch das zuständige Jugendamt, eine direkte ambulante Nachbetreuung in Form eines Erziehungsbeistands möglich.