Doro Klein
Telefonzeiten:
Di., 10-12 Uhr & Fr., 11-12 Uhr
montags frei
Tel.: 06061 9423-23
Fax: 06061 9423-29
Mail: qualifzierung-ktp@awo-odenwald.de
AWO Kindertagespflegebüro
für den Odenwaldkreis
Kellereibergstraße 4
64720 Michelstadt
Bewerben Sie sich bis zum 08. September bei uns für die Qualifizierung!
Bitte lesen Sie das Anschreiben. Es hilft Ihnen bei der Auswahl der Download-Dateien.
Im Programmheft finden Sie die ursprünglich geplanten Termine. Aufgrund der kompletten Überarbeitung der Grundqualifizierung kann es Änderungen geben, die sowohl die Länge, die Struktur als auch die Inhalte der Seminare betreffen und dadurch wird auch ggf. ein anderer Zeitplan/Ablauf bedingt.
Zu Verschiebungen von Terminen kann es aber auch aufgrund von z.B. Krankheit des Dozenten/der Dozentin oder einer größeren Anzahl von Teilnehmer*innen kommen. Bitte planen Sie deshalb 4-6 Wochen Puffer für die Qualifizierung und die Aufnahme Ihrer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ein.
Die vorerst endgültigen Termine für 2024 und 2025 können Sie dem Anmeldeformular entnehmen, welches Ihnen spätestens zu Ihrem Bewerbungsgespräch ausgehändigt wird. Derzeit ist geplant, dass die Grundqualifizierung bis zu den Sommerferien 2025 durchgeführt wird. Somit können Sie frühestens nach den Sommerferien 2025 mit der Aufnahme Ihrer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson beginnen.
Im Kapitel "Formulare" finden Sie die Anmeldeformulare des letzten Jahres. Es dient als Übersicht, welche Seminare Sie besuchen müssen. Ansonsten haben diese aktuell keine Relevanz. Sobald die Termine endgültig festgelegt wurden, werden die neuen Anmeldeformulare ebenfalls dort hinterlegt.
Im Ordner "Formulare" finden Sie auch die Formulare für die Bewerbung zur Qualifizierung.
Ab 2023 wird die Qualifizierung auf ein Jahr ausgedehnt und enthält zudem eine zweiwöchige Hospitation bei einer qualifizierten und erfahrenen Kindertagespflegeperson. Die Qualifizierung beginnt in der Regel 4-6 Wochen nach den Sommerferien und endet in der Regel zum Beginn der Sommerferien des Folgejahres. Nach Beendung der Qualifizierung und der Vorstellung einer vollständigen pädagogischen Konzeption darf die zukünftige Kindertagespflegeperson die Pflegeerlaubnis/Eignungsfeststellung beantragen und ihre Tätigkeit aufnehmen. Ab diesem Jahr wird die Qualifizierung hauptsächlich Freitag nachmittags und samstags ganztägig durchgeführt. Damit wollen wir den berufstätigen Interessent*innen entgegenkommen bzw. den Interessent*innen mit Kindern, da eine Kinderbetreuung für die eigenen Kinder an diesen Tagen häufig leichter zu organisieren ist.
Weitere Änderungen in der Qualifizierung bzw. rund um die Kindertagespflege finden Sie im angefügten Dokument.
Kindertagespflege - das war lange Zeit Nachbarschaftshilfe, Betreuung und Pflege fremder Kinder und eine Tätigkeit während der Elternzeit. Dieses Bild ist auch immer noch genau so in vielen Köpfen und auch noch in manchen Strukturen. Dabei ist Kindertagespflege mittlerweile so viel mehr. Es ist eine anspruchsvolle Tätigkeit, für die man sich qualifizieren und einige Auflagen seiten des Bundes, Landes und Kreises beachten muss und die man in der Regel freiberuflich ausübt. Zur Kindertagespflege gehören u.a. die Betreuung, Pflege, Erziehung, Bildung und Förderung von Kindern, aber auch Erziehungspartnerschaft mit den Eltern, Elterngespräche, Beobachtung und Dokumentation von Bildung, Haushaltsmanagement, Kooperationen mit anderen Tagespflegepersonen, dem Kindertagespflegebüro der AWO und dem Jugendamt, Buchführung und Steuererklärungen. Wie erfüllend diese Tätigkeit trotzdem noch immer ist, können Sie dem unten angefügten Artikel aus dem Heft "Ringelreih", Ausgabe August 2022, entnehmen.
Auch ist die Ausübung dieser Tätigkeit während einer einjährigen Elternzeit nicht mehr sinnvoll umsetzbar und in der Regel auch nicht mehr möglich, da allein der Qualifizierungszeitraum mindestens ein Jahr dauert und Sie direkt nach der Geburt auch Zeit für sich, Ihre Familie und Ihren neuen Erdenbürger brauchen, bis wieder ein "normaler" Alltag hergestellt ist. Nebenbei fremde Kinder zu betreuen, würde dabei vermutlich nur stören und kann schnell zur Überforderung führen.
Bevor Sie sich bei uns bewerben, sollten Sie wissen, wann Sie überhaupt eine Qualifizierung benötigen und welche Formen der Kindertagespflege es im Odenwaldkreis gibt. Lesen Sie dazu das unten angehängte Dokument.
Erforderliches bzw. empfohlenes Deutsch-Sprachniveau zur Teilnahme an der Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson.
Empfohlen wird mindestens B2, erforderlich ist mindestens B1. Was sich dahinter verbirgt, können Sie diesem Dokument entnehmen.
Das Sprachniveau B2 wird empfohlen, weil es zum einen die aktive Teilnahme an der Qualifizierung und den Austausch mit den anderen Teilnehmer*innen erleichtert. Zum anderen ist es den abgebenden Eltern wichtig, vor allem, wenn diese selbst keine guten Deutschkenntnisse haben, dass ihre Kinder wenigstens eine gut deutsch sprechende Tagespflegeperson haben. Dass Sie sich ggf. mit den Eltern in deren Muttersprache unterhalten können, nehmen diese hingegen gerne an.
Die Tagespflegepersonen im Odenwaldkreis stammen aus vielen unterschiedlichen Ländern. Wir finden es gut, wenn die Tagespflegepersonen sich untereinander vernetzen und sich z.B. auch beim Übersetzen gegenseitig unterstützen.
Beschreibung des Arbeitsplatzes einer Kindertagespflegeperson, die zu Hause Tageskinder betreut!
Eine Entscheidungshilfe für Eltern für oder gegen die Kindertagespflege. Für Sie als angehende Tagespflegeperson ggf. auch eine Information, was Eltern von Ihnen erwarten und wie Sie ggf. Ihre Kindertagespflegestelle so gestalten können, dass es weniger oder keine Nachteile für die Eltern gibt.
Ein kleine Geschichte zum Schmunzeln, aber auch mit Wahrheitsgehalt: So stellen sich Eltern die ideale Tagesmutter vor. Diese Geschichte kann Ihnen helfen, sich selbst einzuordnen. Was sehen Sie genauso und was davon können und wollen Sie tatsächlich leisten?
Kindertagespflegepersonen betreuen in der Regel Kinder zwischen 0-3 Jahren. Damit die Kinder sich in der Kindertagespflege sicher fühlen, benötigen sie eine Bindung zur Kindertagespflegeperson, d.h. sie vertrauen der Kindertagespflegeperson und lassen sich von dieser schnell trösten. Nur so sind sie in der Lage, die nötige Sicherheit zu empfinden, die Welt selbständig zu erkunden. In diesem Artikel geht es darum, wie diese Bindung hergestellt wird (Eingewöhnung) und warum auch eine Abschiedsphase (Übergang in die Kita/Schule) wichtig ist.
Irgendwann wird es soweit sein: Es melden sich Eltern bei Ihnen, die Ihr Kind von Ihnen betreuen lassen möchten. Beide Seiten möchten nun so einiges voneinander wissen. In diesem Artikel wird beschrieben, welche Inhalte bei einem Erstgespräch behandelt werden sollten.
Von Räumen und vom Räumen - der tägliche Balance-Akt zwischen gesetzlichen Vorgaben zur Kindertagespflege, den räumlichen Gegebenheiten der eigenen Wohnung und den Wünschen der eigenen Familie.
Warum es wichtig ist, von Anfang an konsequent zu sein und sowohl zu Kindern als auch Erwachsenen "Nein"-Sagen zu können.
Vorstellung der Module der Qualifizierung.
Wer gilt als pädagogische Fachkraft und darf daher eine verkürzte Qualifizierung durchlaufen? Und welche Module müssen besucht werden? Die Liste der Module ist nicht vollständig. Das Jugendamt des Odenwaldkreises hat entschieden, das weitere Module zu besuchen sind. Welche dies konkret sind, können Sie dem Anmeldeformular für die verkürzte Qualifizierung entnehmen. Dieses finden Sie unter dem Kapitel "Formulare".
Diese Arbeitsblätter bitte bearbeiten und zum Bewerbungsgespräch mitbringen. Die Arbeitsblätter sollen es Ihnen erleichtern, einzuschätzen, wie gut die Tätigkeit als Tagespflegeperson zu Ihnen passt. Sie müssen die Arbeitsblätter nicht abgeben.
Hier können Sie eine erste Einschätzung vornehmen, um zu sehen, wo Sie aktuell bzgl. der Anforderungen an eine Kindertagespflegeperson stehen. Dieser Beruf ist nur für Sie geeignet, wenn Sie häufig zwischen 1-2 angekreuzt haben. Die Qualifizierung wird Ihnen helfen, sich in allen Bereichen weiterzuentwickeln.
Sollten Sie mehr über das Anforderungsprofil an eine Kindertagespflegeperson wissen wollen, lesen Sie hier nach:
Meine Kompetenzen als Kindertagespflegeperson
Dieses Thema wird auch während der Qualifizierung mehrmals besprochen und vertieft.
Mit diesem Arbeitsblatt können Sie sehen, ob und wie die Kindertagespflege in Ihren Tagesablauf passt und welche Veränderungen anstehen, wenn Sie sich für die Tagespflege entscheiden.
Was haben Sie in der Vergangenheit schon alles erlebt und geleistet? Welche der damals gewonnenen Kenntnisse und Fähigkeiten können Sie als Tagespflegeperson gut gebrauchen und einsetzen? Was planen Sie für die Zukunft? Wo wollen Sie in 1, 2, 5 oder 10 Jahren stehen?
Falls Sie schon wissen, wo Sie die Kinder betreuen wollen, können Sie mit diesem Arbeitsblatt aufzeichnen, wie Sie sich die zukünftige Raumaufteilung vorstellen. Überlegen Sie auch, welche Räume tabu für Ihre Tageskinder und deren Eltern sind. Überlegen Sie auch, welche Angebote es sonst noch in Ihrer Nähe gibt, die Sie mit den Tageskindern ansteuern könnten (z.B. Garten, Park, Wald, Wiesen, Feld, Bach, Spielplatz, Schwimmbad, Zoo, Kitas, Turnverein, ...) oder die Ihren Arbeitsalltag erleichtern würden (Parkplätze, Bushaltestellen, Schulen und Kitas in Reichweite, Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten, ...).
Die Anmeldeformulare wurden noch nicht überarbeitet, da die Termine für 2024 noch nicht feststehen und die Termine im Herbst 2023 ebenfalls neu abgestimmt werden müssen und damit von den im Programmheft genannten Terminen abweichen können. Die korrekten Anmeldeformulare erhalten Sie spätestens bei Ihrem Bewerbungsgespräch im September. Die Änderungen betreffen nur die Seminare freitags und samstags. Die Seminare unter der Woche abends bleiben bestehen. Grundsätzlich findet die Qualifizierung möglichst Freitag nachmittags ab 16 Uhr und samstags ganztägig statt. Nur in Ausnahmefällen wird davon abgewichen. Die Qualifizierung beginnt Mitte Oktober 2023 und endet zum Beginn der Sommerferien 2024. Die Anmeldeformulare von 2022 bieten jedoch einen guten Überblick über die Seminare, die Sie besuchen müssen.
Bitte diesen Bewerbungsbogen ausfüllen und mit Ihren anderen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse etc.) bis spätestens 5. September 2023 bei uns einreichen.
Sie können die Bewerbungsunterlagen postalisch oder per Email zustellen oder persönlich bei uns im Mehrgenerationenhaus (MGH), Kellereibergstraße 4 in Michelstadt, abgeben.
Anmeldeformular für die Grundqualifizierung zur Kindertagespflegeperson für den Herbst 2022. Hier können Sie auch die Terminveränderungen im Vergleich zum Programmheft erkennen. Die Teilnahme ist verbindlich und für (angehende) Kindertagespflegepersonen des Odenwaldkreises kostenlos. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund von Krankheit oder geänderten Corona-Bedingungen zu Verzögerungen und Terminverschiebungen kommen kann. Planen Sie daher 4-6 Wochen Puffer für die Qualifizierung ein. Die Prüfung wird etwas 4-6 Wochen nach Beendigung der Qualifizierung liegen. Die Teilnahme an der Prüfung ist Pflicht. Allerdings können Sie bereits nach Vollendung der Qualifizierung die Pflegeerlaubnis erhalten. Ab Sommer 2023 muss die Prüfung vor Erhalt der Pflegeerlaubnis abgelegt werden.
Bitte bringen Sie die Anmeldung ausgefüllt und unterschrieben zum Bewerbungsgespräch mit.
Anmeldeformular für pädagogische Fachkräfte für die Grundqualifizierung zur Kindertagespflegeperson für den Herbst 2022. Pädagogische Fachkräfte dürfen eine verkürzte Qualifizierung absolvieren. Wer zu den pädagogischen Fachkräften gehört, können Sie dem entsprechenden Infoblatt im Kapitel "Qualifizierung" entnehmen. Im Zweifelsfall können Sie diesen Punkt auch beim Bewerbungsgespräch klären.
Hier können Sie auch die Terminveränderungen im Vergleich zum Programmheft erkennen. Die Teilnahme ist verbindlich und für (angehende) Kindertagespflegepersonen des Odenwaldkreises kostenlos. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund von Krankheit oder geänderten Corona-Bedingungen zu Verzögerungen und Terminverschiebungen kommen kann. Planen Sie daher 4-6 Wochen Puffer für die Qualifizierung ein. Die Prüfung wird etwas 4-6 Wochen nach Beendigung der Qualifizierung liegen. Die Teilnahme an der Prüfung ist Pflicht. Allerdings können Sie bereits nach Vollendung der Qualifizierung die Pflegeerlaubnis erhalten. Ab Sommer 2023 muss die Prüfung vor Erhalt der Pflegeerlaubnis abgelegt werden.
Bitte bringen Sie die Anmeldung ausgefüllt und unterschrieben zum Bewerbungsgespräch mit.
Bitte reichen Sie diese Datenschutzerklärung ausgefüllt und unterschrieben mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein. Diese Datenschutzerklärung benötigen wir, damit wir Sie qualifizieren und vermitteln können.
Bitte auch diese Datenschutzerklärung ausgefüllt und unterschrieben Ihren Bewerbungsunterlagen beifügen. Hierin ist der allgemeine Umgang mit Ihren Daten in unserem Unternehmen geregelt.
Dies ist die Unterschriftenliste für die Teilnehmer*innen, welche die volle Grundqualifizierung absolvieren müssen. Sie gilt als Teilnahmenachweis.
Dies ist die Unterschriftenliste für die Teilnehmer*innen, welche die verkürzte Grundqualifizierung für pädagogische Fachkräfte absolvieren müssen. Sie gilt als Teilnahmenachweis.
Falls Sie sich ernsthaft für die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson interessiert haben, jetzt jedoch davon Abstand nehmen, würde uns interessieren, warum Sie nicht teilnehmen wollen. Sie helfen uns damit, unser Angebot besser und zielgerichteter zu machen. Vielen Dank!
Wer es genauer wissen will - kann sich auch die folgenden Ordner noch durchlesen.
Vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) empfohlene Literatur für angehende Kindertagespflegepersonen.
Wenn Sie sich noch tiefer mit dem Thema Kindertagespflege auseinandersetzen wollen, finden sie in diesem Dokument einige interessante Links.
Es ist Ihr gutes Recht, vor Beginn der Qualifizierung zu wissen, was Sie verdienen können, welche Versicherungen Sie benötigen und wie viel Steuern Sie zahlen müssen. Deshalb finden Sie in diesem Kapitel alles rund um das Thema Finanzen und Versicherung in der Kindertagespflege. Einen guten Überblick geben Ihnen bereits die ersten 7 Dokumente. Die Themen werden im ersten Drittel der Qualifizierung ebenfalls ausführlich behandelt. Dann werden Sie auch die Möglichkeit zu Rückfragen haben.
Die Dateien wurden größtenteils noch nicht aktualisiert, weil sich die Zahlen im Vergleich zu 2022 nicht so stark unterscheiden bis auf einen Punkt: Die Betriebskostenpauschale wurde für dieses Jahr auf 400 EUR für ein Kind, welches 40h/Woche betreut wird, angehoben. Die Aktualisierung wird vorgenommen, sobald die neue Satzung des Odenwaldkreises für die Kindertagespflege genehmigt und veröffentlich wird, was vermutlich im September/Oktober der Fall sein wird.
Dieses Dokument gibt Ihnen sehr komprimiert einen ersten Einblick in Verdienstmöglichkeiten sowie Versicherungen und Steuern in der Kindertagespflege. Es wird vervollständigt durch die 4 folgenden Beispielrechnungen. Zu beachten ist, dass die Einnahmemöglichkeit "BEP-Pauschale" (Auszahlung 1x jährlich 100 EUR/Kind) noch nicht berücksichtigt ist und dass das KiFöG nur 2x jährlich ausgezahlt wird und für beide Voraussetzungen erfüllt sein müssen, die im ersten Jahr in der Regel noch nicht gegeben sind. In der Qualifizierung wird genauer auf die Verdienstmöglichkeiten eingegangen werden.
Dieses und die folgenden Beispiele zeigen, wie sich unterschiedliche Einnahmen und Gewinne auf Steuern und Sozialversicherungspflicht und -beiträge auswirkt.
Diese Datei enthält Finanzpläne zu verschiedenen Beispielen. Dabei werden auch KiFöG, BEP-Pauschalen u.ä. berücksichtigt. Während der Qualifizierung gibt es mehrere Seminare, die sich mit diesem Thema beschäftigen und Ihnen helfen sollen, Ihren eigenen Finanzplan zu erstellen.
Falls Ihre Haftpflichtversicherung, Schäden aus Ihrer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson abdeckt oder Sie bei Ihrem Versicherer nicht für wenig Geld Ihre Haftpflichtversicherung upgraden können, finden Sie hier zwei Adressen, wo Sie sich einer Gruppenhaftpflichtversicherung für wenig Geld im Jahr anschließen können.
Sie als Tagespflegeperson sind nicht automatisch unfallversichert. Deshalb müssen Sie sich innerhalb einer Woche nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson bei der Unfallkasse melden und sich versichern lassen. Dieses Dokument verät Ihnen, bei wem Sie sich versichern müssen.
Ab einem bestimmten Gewinn müssen Sie sich auch als Freiberuflerin sozialversichern und Steuern zahlen. Die Beiträge werden jährlich angepasst. Die aktuellen Sätze können Sie diesem Dokument entnehmen.
Und hier die ausführliche Version rund um die Sozialversicherungen und Steuern in der Kindertagespflege.
Die folgenden Texte sind für alle diejenigen unter Ihnen, die schon vor der Qualifizierung wissen wollen, womit Sie es rechtlich in der Kindertagespflege zu tun bekommen. Die Inhalte werden auch alle relativ am Anfang der Qualifizierung besprochen.
Da sich die Inhalte ständig ändern wird hier auf die Seiten des Hessischen KinderTagespflegebüros (hktb) verwiesen. Sie finden dort eine Aufstellung zu den folgenden Themen:
1. Kindertagespflege nach SGB VIII und HKJGB
2. Landesförderung nach § 32 a HKJGB
3. Masernschutz
4. Arbeitsverhältnis oder selbständige Tätigkeit
5. Sozialversicherung im Arbeitsverhältnis
6. Minijobs im Privathaushalt
7. Sozialversicherung bei selbständiger Tätigkeit
8. Aufsichtspflicht
9. Haftpflichtversicherung im Bereich der Kindertagespflege
10. Unfallversicherung für Tagespflegekinder
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